Offener Brief: Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

14. März 2013 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, unser neuer Innenminister Boris Pistorius löst sein Wahlversprechen ein und macht den Weg frei für eine Abschaffung des Wertgutscheinsystems für Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Demnach ist es den Kommunen in Zukunft freigestellt, ob sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Form von Wertgutscheinen oder Bargeld gewähren.

Hasan Bicerik

Die Jusos sind der Überzeugung, dass die bisherige Gutscheinpraxis ausgrenzend und unnötig aufwendig ist und daher abgeschafft gehört.

Die Gutscheine stigmatisieren die betroffenen Personen und machen so jeden Einkauf zu einer entwürdigenden Prozedur.

Den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern wird so exakt vorgegeben, wo sie was zu kaufen haben. Eine Wahlmöglichkeit haben sie nicht, denn die Gutscheine sind nur für vermeintlich „lebensnotwendige“ Produkte bestimmt und lassen sich nur in ausgewählten Geschäften einlösen. Dies ist entmündigend und diskriminierend.

Zudem bedeuten die Gutscheine höheren Aufwand und höhere Kosten als die bloße Bargeldauszahlung, da die Gutscheine oftmals erst von privaten Anbietern zur Verfügung gestellt werden müssen.

Alle Leistungen nach dem AsylbLG sind ab sofort in Form von Bargeld auszuzahlen. Die bisher verwendeten Wertgutscheine sollen abgeschafft werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion hat gemeinsam mit der Grünen-Stadtratsfraktion einen entsprechenden Antrag schon durch den Stadtrat gebracht.

Wir verlangen eine schnelle Umsetzung seitens der Verwaltung.

Mit freundlichem Gruß

Hasan Bicerik
Vorsitzender der Jusos-Delmenhorst

Antwort des Oberbürgermeisters vom 3.4.2013

Asylbewerberleistungsgesetz

Sehr geehrter Herr Bicerik,

Ihr Schreiben vom 14. März 2013 im Namen der Jusos Delmenhorst bezüglich des Erlasses des Niedersächsischen Innenministeriums über die Versorgung von Leistungsempfängern nach § 3 Absatz 2 Asylbewerberleistungsgesetz habe ich erhalten.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Stadt Delmenhorst unmittelbar nach dem Erlass die Umstellung auf Bargeldzahlungen an Asylbewerberinnen und -bewerber ab April 2013 veranlasst hat. Eine Umstellung bereits zum 1. März 2013 war aus technischen Gründen nicht mehr möglich.

Freundliche Grüße
Patrick de La Lanne