Bundestag beschließt Starke-Familien-Gesetz

Familien mit kleinen Einkommen stärken und Kindern faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe schaffen – Das ist Ziel des neuen Starke-Familien-Gesetzes von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, das am heutigen Donnerstag im Deutschen Bundestag beschlossen wurde.

Susanne Mittag: „Viele Familien und vor allem Eltern mit geringem Einkommen werden durch das Starke-Familien-Gesetz finanziell entlastet. Was mich vor allem freut ist, dass das Geld direkt den Kindern zugutekommt und sicherstellt, dass jedes Kind unabhängig des Geldbeutels der Eltern am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.“

Mit dem Gesetz wird der Kinderzuschlag zum 1. Juli 2019 von 170 Euro auf 185 Euro pro Monat erhöht, für Alleinerziehende geöffnet und entbürokratisiert. Zudem wird der Zuschlag nun für sechs Monate gewährt, ohne, dass ein Antrag erneuert werden muss. Die „harte Abbruchkante“ beim Kinderzuschlag entfällt, vielmehr sollen Leistungen langsam auslaufen, bis Familien mit der alleinigen Unterstützung durch das Kindergeld auskommen.

Außerdem werden die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zum 1. August 2019 verbessert. Das Schulstarterpaket wird von 100 Euro auf 150 Euro heraufgesetzt und weiter verstetigt. Der aktuell von Eltern zu zahlende Eigenanteil für das Mittagessen in Kitas und Schulen und für die Schülerbeförderung entfällt. Leistungen der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben werden von 10 auf 15 Euro monatlich erhöht.

Die Summe aus Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabeleistungen beläuft sich dann auf maximal 408 Euro pro Monat für ein Kind. In einem weiteren Schritt wird der Höchstbetrag ab dem 1. Januar 2021 dem Existenzminimum angepasst.