Unternehmen und Selbstständige, deren wirtschaftliche Existenz pandemiebedingt erheblich eingeschränkt oder sogar bedroht ist, können nun Härtefallhilfen beantragen. Entsprechende Anträge können über das Härtefallportal des Bundes und der Länder eingereicht werden. Der niedersächsische Fonds umfasst 141 Millionen Euro.
Mit den Härtefallhilfen haben Bund und Länder nun ein gemeinsames Instrument geschaffen, welches diejenigen Unternehmen und Selbstständigen unterstützt, die bisher keinen Zugang zu bestehenden Corona-Hilfsprogrammen hatten.
Susanne Mittag, SPD-Bundestagsabgeordnete für Delmenhorst, die Wesermarsch und Oldenburg-Land erklärt dazu: „Die Härtefallhilfen sind ein wichtiges Signal für alle Unternehmen und Selbstständigen. Damit unterstützen wir auch regionale, mittelständische Unternehmen und tragen langfristig dazu bei eine vielfältige Unternehmensstruktur zu erhalten.“
Deniz Kurku, SPD-Landtagsabgeordneter ruft dazu auf entsprechende Anträge zu stellen und ergänzt: „Besonders begrüße ich, dass auch gemeinnützige Unternehmen, Organisationen und Vereine Hilfen beantragen können. Gerade diejenigen, die einen extrem wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten, dürfen jetzt nicht vergessen werden.“
Die Härtefallhilfen sehen eine Kostenerstattung in Höhe von 5000 Eurp bis 100.000 Euro bei Nachweis der Fixkosten vor. Dazu zählen Mieten und Pachten, aber auch Grundsteuern, Versicherungen oder Personalkosten. Auch Marketing- und Werbekosten können erstattet werden.
Entsprechende Anträge können von prüfenden Dritten, wie Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten oder Buchprüfern gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31.August 2021.
Weitere Informationen sind unter https://www.haertefallhilfen.de/HSF/Redaktion/DE/Dossiers/niedersachsen.html abrufbar.