Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden. Deshalb startet jetzt die Neustarthilfe Plus. Diese soll die Einschränkungen durch die Pandemie im Förderzeitraum Juli bis September 2021 ausgleichen.
„Wir wollen weiterhin an der Seite von Unternehmerinnen und Unternehmern und Beschäftigten stehen, die von Schließungen betroffen sind“, betont die SPD-Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag.
Mitte Juni hat die Bundesregierung die Verlängerung der Corona-Hilfsprogramme bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus beschlossen. Noch ist eine Antragsstellung lediglich für natürliche Personen möglich. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet in wenigen Wochen. Auch die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus zur Erstattung von Fixkosten startet in Kürze.
Neu im Programm der Neustarthilfe Plus: Mit der Fortführung als Neustarthilfe Plus erhöht sich die Unterstützung für Soloselbstständige von bislang bis zu 1.250 Euro pro Fördermonat im Zeitraum Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Fördermonat im Zeitraum Juli bis September 2021.
Die Neustarthilfe Plus wird ebenso wie der Vorgänger als Vorschuss ausgezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Direktanträge können über die Plattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter folgendem Link verfügbar: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe-Plus/n
eustarthilfe-plus.htm
Gerne können Fragen auch an susanne.mittag@nullbundestag.de geschickt werden.
Susanne Mittag: „Anträge auf Neustarthilfe Plus können ab jetzt gestellt werden“
