Betriebliche Existenzen auch in Delmenhorst dürfen nicht von Rückforderungen zur falschen Zeit gefährdet werden

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen auch bei uns in Delmenhorst viele Betriebe sehr hart. Ob Gastronomiebetriebe, den Einzelhandel, Friseurbetriebe, die Schaustellerinnen und Schausteller, wie gerade den Weihnachtsmarkt und viele mehr haben seit Langem angesichts der notwendigen Schutzmaßnahmen mit Umsatzeinbußen zu kämpfen.
Hilfreich waren die schnell vom Land Niedersachsen und dem Bund aufgelegten Hilfsprogramme für betroffene Unternehmen und Selbständige, aber auch die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes.
Weniger hilfreich ist allerdings, dass gerade jetzt viele Betriebe in den letzten Wochen Aufforderungen zur Rückzahlung von Mitteln aus den ersten Hilfsprogrammen erhielten, weswegen sich der Delmenhorster Deniz Kurku kürzlich auch an seine SPD-Fraktionskolleginnen und -Kollegen im Wirtschaftsausschuss des Niedersächsischen Landtages gewandt hat.

„Viele Unternehmerinnen und Unternehmer gerade bei uns vor Ort haben aus gutem Grund die Unterstützung beantragt und anschließend mit viel Energie, Kreativität und mit Kraftanstrengung ihr Sortiment umgestellt, einen Onlinehandel eingerichtet, Lieferdienste oder Abholmöglichkeiten eingerichtet und vieles mehr. Wenn dadurch einige Einbußen aufgefangen werden konnten, ist das richtig und gut. Nahezu alle der Unternehmerinnen und Unternehmer mit denen ich hierzu im Austausch war, sind auch der Ansicht, dass zu viel erhaltene Leistungen selbstverständlich zurückgezahlt werden sollen. Die gerade gestellten Rückforderungen der N-Bank kommen für Betriebe, Selbstständige und Schausteller aber zu einer Unzeit da viele derzeit gar nicht absehen können, wie es zu Zeiten weiterer Warnstufen weitergeht. Die NBank sollte Rückforderungen in dieser kritischen Lage schnellstmöglich zurückstellen“, so der Delmenhorster SPD-Landtagsabgeordnete Deniz Kurku.
„Die NBank muss dringend alle Möglichkeiten nutzen, um den betroffenen Unternehmen mehr Luft zu verschaffen. Beispielsweise können je nach Lage Stundungen, Staffellungen oder in Einzelfällen sogar ein Rückzahlungsverzicht geeignete Mittel sein. Das gilt es unbedingt zu prüfen, damit jetzt nicht zusätzlich Existenzen gefährdet werden“, so Deniz Kurku.

Der Bund hat mit den Überbrückungshilfen III plus und IV sowie den Neustarthilfen gerade erst weitere umfangreiche Hilfsprogramme auf den Weg gebracht, um Unternehmen Sicherheit zu geben. Auch die SPD-geführte niedersächsische Landesregierung wird zügig eine 25 Millionen Euro umfassende Förderrichtlinie zur Liquiditätssicherung bereitstellen.